GKP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Interne Revision


  1. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute wurden in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft, und werden auch zukünftig weiter ansteigen. Die Umsetzung und Einhaltung der regulatorischen Anforderungen (gesetzliche Regelungen, Rundschreiben und Verlautbarungen der BaFin) erfordern von den Geschäftsleitern und Mitarbeitern ein hohes Maß an entsprechendem Fachwissen und binden nicht unerhebliche interne personelle Kapazitäten.
  2. Institute sind nach den MaRisk unter anderem verpflichtet, eine funktionsfähige Interne Revision zu unterhalten. Aus innerbetrieblichen Gründen (z.B. Größe des Instituts) kann die Bereitstellung von Mitarbeiterkapazitäten für diese Funktion jedoch unwirtschaftlich sein, zumal das für die Innenrevisionstätigkeit erforderliche Fachwissen in der Regel nicht in einer Person vereint ist. Aber auch der Wunsch nach einer unabhängigen externen Stelle zur Prüfung der internen Prozesse kann ein Entscheidungsgrund für die Auslagerung der Internen Revision sein.
  3. Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der aufsichtlichen Anforderungen insbesondere mit folgenden Leistungen:
    1. Übernahme der Internen Revision im Rahmen einer teilweisen oder vollständigen Auslagerung
    2. Einmalige Prüfung von (einzelnen) Prozessen, ob diese den Anforderungen der MaRisk genügen
    3. Überprüfung der internen Aufbau- und Ablauforganisation (Soll) auf MaRisk-Konformität
    4. Prüfung der Einhaltung interner Standards und gesetzlicher Vorgaben (Ist) in der Bearbeitung von Geschäftsvorfällen
    5. Analyse des internen Risikotragfähigkeitskonzepts